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Einzelfahrscheine gelten im Stadtgebiet Göttingen längstens 60 Minuten nach Fahrtantritt, auch für Rück- und Rundfahrten. Die Karten gelten für den sofortigen Fahrtantritt und sind nur im Bus erhältlich.
Für Kinder ab 6 bis 14 Jahre. Einzelfahrscheine gelten im Stadtgebiet Göttingen längstens 60 Minuten nach Fahrtantritt, auch für Rück- und Rundfahrten. Die Karten gelten für den sofortigen Fahrtantritt und sind nur im Bus erhältlich.
Viererkarten werden als 4 einzelne Abschnitte ausgegeben. Im Stadtgebiet Göttingen gelten Einzelabschnitte einer Viererkarte längstens 60 Minuten nach Fahrtantritt, auch für Rück- und Rundfahrten. Viererkarten sind im Bus und in den Vorverkaufsstellen erhältlich. Die Viererkarten müssen bei Fahrtantritt unverzüglich und unaufgefordert im Bus entwertet werden. |
Für Kinder ab 6 bis 14 Jahre. Viererkarten werden als 4 einzelne Abschnitte ausgegeben. Im Stadtgebiet Göttingen gelten Einzelabschnitte einer Viererkarte längstens 60 Minuten nach Fahrtantritt, auch für Rück- und Rundfahrten. Viererkarten sind im Bus und in den Vorverkaufsstellen erhältlich. Die Viererkarten müssen bei Fahrtantritt unverzüglich und unaufgefordert im Bus entwertet werden.
Achterkarten werden als 8 einzelne Abschnitte ausgegeben. Im Stadtgebiet Göttingen gelten Einzelabschnitte einer Achterkarte längstens 60 Minuten nach Fahrtantritt, auch für Rück- und Rundfahrten. Achterkarten sind nur in den Vorverkaufsstellen erhältlich. Die Achterkarten müssen bei Fahrtantritt unverzüglich und unaufgefordert im Bus entwertet werden.
Für Kinder ab 6 bis 14 Jahre. Achterkarten werden als 8 einzelne Abschnitte ausgegeben. Im Stadtgebiet Göttingen gelten Einzelabschnitte einer Achterkarte längstens 60 Minuten nach Fahrtantritt, auch für Rück- und Rundfahrten. Achterkarten sind nur in den Vorverkaufsstellen erhältlich. Die Achterkarten müssen bei Fahrtantritt unverzüglich und unaufgefordert im Bus entwertet werden. |